Das „Gesetzespaket“ für die neuen Homeoffice-Regelungen besteht aus drei Teilen:
1. Arbeitsrechtlicher Teil: In-Kraft-Treten ist mit 1 April 2021 vorgesehen.
2. Abgabenrechtlicher Teil: In-Kraft-Treten erfolgt rückwirkend mit 1 Jänner 2021
3. Änderung der Lohnkontenverordnung
25.03.2021
Homeoffice