Wir betrachten unsere Arbeit nur dann als erledigt, wenn wir den Fall lösen und unsere Ziele erreichen
Gewerbearten: Freie und reglementierte Gewerbe
Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet zwei Arten von Gewerben, deren Anmeldung und Ausübung an verschiedene Voraussetzungen gebunden ist:
- Freie Gewerbe dürfen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung gegeben sind, ohne Befähigungsnachweis angemeldet und ausgeübt werden.
- Für die Anmeldung eines reglementierten Gewerbes benötigt man einen Befähigungsnachweis. Darunter versteht man ein Zeugnis über die fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des Gewerbetreibenden.
Buchhaltung
Wir wissen, dass Buchhaltung nicht zu Ihren Hobbies gehört. Buchhaltung ist eine Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb. Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Personalverrechnung
Das Personalwesenist, bedingt durch laufende gesetzliche Änderungen, eine der komplexesten Materien des Rechnungswesens, nachdem sie sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte umfasst.